|
 |
Hotel Restaurant Zeltinger Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Bei Reservierungen über
Reservierungsagenturen oder über
Hotelvermittler (Internet etc.) die eine
Zimmeranzahl von fünf Zimmern übersteigt
wird eine gesonderte Bestätigung vom
Hotel erforderlich, eventuelle
Rückbestätigungen und Vorauszahlungen
müssen vom Kunden gegen bestätigt
werden, bzw, die Vorauszahlungen zum
Stichtag bezahlt sein (Eingang des
Betrages auf unserem Konto). Bei
Nichteinhaltung der
Rückbestätigungspflicht durch den Kunden
behält sich das Hotel vor die gesamte
Reservierung zu stornieren. Des Weiteren
behält sich das Hotel vor auch bei
Reservierung einzelner Zimmer eine
Vorauszahlung per Kreditkarte etc. als
Garantieleistung vorzunehmen.
- Vertragspartner sind das Hotel und
der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem
Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
- Soweit das Hotel im Rahmen des
Vertragsverhältnisses Werkleistungen
erbringt oder mit dem Kunden Verträge
über die Lieferung neu hergestellter
Sachen abschließt, verjähren evtl.
Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, für alle übrigen
Ansprüche des Kunden beträgt die
Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes
gilt nicht im Falle einer Haftung des
Hotels für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder der Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels, seines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen; in diesen Fällen gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom
Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für
die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen
die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10%,
anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner
geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zustellen
und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB
zu berechnen; die Geltendmachung eines
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Hotelbuchungen eine
angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine werden vom Hotel
bestimmt und können in einer gesonderten
Bestätigung schriftlich niedergelegt
werden und sind dann Teil des
Gastaufnahmevertrages, dies gilt auch
für Buchungen über Dritte
(Reiseagenturen, Hotelvermittler,
Incomingbüro's,
Internetreservierungssysteme usw.)
- Der Kunde kann nur mit/wegen einer
unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit
dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung. li>Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des Hotels oder eine
von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch
genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, den ihm
entstehenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des
vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu
zahlen.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein Schaden entstanden oder der
dem Hotel entstandene Schaden niedriger
als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des
Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so
ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel
nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Zimmer unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des
Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlaß zu der
Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts bzw.
Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen den obigen
Abschnitt "Geltungsbereich" Absatz 2
vorliegt.
- Das Hotel hat den Veranstalter von
der Ausübung des Rücktrittrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
die Gegenleistungen des Vertragspartners
unverzüglich zu erstatten.
- Es entsteht kein Anspruch des
Veranstalters auf Schadensersatz gegen
das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten des Hotels,
seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab
15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis
18:00 Uhr 80% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
- Die Haftung des Hotels ist, soweit
es sich nicht um wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
im leistungstypischen Bereich handelt,
beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels,
seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind;
dies gilt nicht im Falle der Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben oder einen möglichen
Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises,
höchstens EUR 3.500,- sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld
und Wertgegenstände können bis zu einem
Höchstwert von EUR 5.000,- im Hotel-
oder Zimmersafe aufbewahrt werden; in
diesem Fall gelten die im vorstehenden
Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen
nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Die Haftungsansprüche erlöschen,
wenn nicht der Kunde unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB)
- Für die unbeschränkte Haftung des
Hotels gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in
der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen
des Hotels.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit
größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen
für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und ? auf
Wunsch ? gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist
München.
- Ausschließlicher Gerichtsstand -
auch für Scheck - und
Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.Januar 2006
|
|
|
|